Schadengutachten (Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Wetter- und Wildschaden)
Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann.
Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden.
Haftpflichtschaden
Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.
Bei einem Unfallgutachten haben Sie:
- die freie Wahl des Gutachters
- das Recht auf die freie Wahl eines Anwalts
- die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
- die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen
Kaskoschaden / Eigener Schaden
Ein Kaskoschaden ist ein vom Verursacher selbst verschuldeter Unfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Sonstige Schäden durch Wetter oder Wild
Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht zu der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gehört. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.