Hauptuntersuchung

Amtliche Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung (UMA, ehemals 'AU')

Die Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung (UMA / "AU").

Seit der Öffnung des Monopols für amtliche Hauptuntersuchungen (HU) im Jahr 1989 hat sich die GTÜ als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation neben TÜV und DEKRA erfolgreich etabliert. Deshalb gilt: Sie können auch bei einem GTÜ-Partner die Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung an Ihrem Fahrzeug durchführen lassen.

Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch. Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure durch eine kompetente Kfz-Hauptuntersuchung für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.

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Machen Sie heute noch einen Termin oder lassen Sie sich durch unsere HU-Erinnerung an Ihre nächste Hauptuntersuchung erinnern.

Bei der Kfz-Hauptuntersuchung überprüfen GTÜ-Prüfingenieure alle in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchung und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel“ festgelegten Punkte genau. Die HU ist eine Funktions-, Wirkungs- und Sichtprüfung, bei der Fahrzeuge nicht zerlegt werden müssen. Voraussetzung für die Anbringung der HU-Plakette ist außerdem die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß StVZO.